Wärmeschutznachweis nach EnEV
Bei allen Neubauten, sowohl bei Wohngebäuden, als auch bei Nichtwohngebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung zum Bauantrag ein Wärmeschutznachweis zu erbringen. Zusätzlich ist der Nachweis des Sommerlichen Wärmeschutzes und der Nachweis der Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) verpflichtend.
Der winterliche Wärmeschutz berücksichtigt die Energiebilanz der Anlagentechnik, den Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste.
Der sommerliche Wärmeschutz soll die solare Aufheizung von Räumen vermindern und ein behagliches Raumklima schaffen. Diese Aufheizung kann unter anderem durch Markisen, Rollläden, spezielle Fenster, Klimaanlagen oder ähnlichem eingehalten werden.
Wir erstellen gerne einen Wärmeschutznachweis für Sie, für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
|
|
|