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Neue Energien - Energieberatung Dinkelsbühl
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Aktuelles

Muster zur auflösenden/aufschiebenden Bedingung für die Förderung

Vertrag mit auflösender Bedingung (Muster)
Liefer-Leistungsvertrag_aufloesende-Bedi[...]
PDF-Dokument [362.7 KB]
Vertrag mit aufschiebender Bedingung (Muster)
Liefer-Leistungsvertrag_aufschiebende-Be[...]
PDF-Dokument [286.9 KB]

Kein Förderstopp bei Beratungsprogrammen

Grundsätzlich gilt: Alle bewilligten Anträge werden auch ausgezahlt.

Neuer Ergänzungskredit für Ihre Einzelmaßnahme

KfW Heizungsförderung: ab 27.02.2024 Antragsstellung möglich

Förderprodukt „Solarstrom für Elektroautos“ kann nicht fortgesetzt werden

Barriere­reduzierung - Antragsstellung wieder möglich

Neue Infoblätter: Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien

neue Heizungsförderung 2024: Wann und wo kann ich den Antrag stellen?

Informationen zur akuellen Förderung von

Neue Förderübersicht für Heizung und Sanierung für 2024

Neue Richtlinen der BEG Förderung 2024

Eilmeldung: Die Förderung für die Einzelmaßnahmen (BEG) sind von der Haushaltssperre nicht betroffen!

2024: voraussichtliche Förderübersicht

Vergleichsrechner zur Förderung von Heizungsanlagen für 2024 (2.0)

KfW übernimmt 2024 komplette Heizungsförderung (Update 17.11.2023)

Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

-> weiterlesen

Eckpunkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2024

GEG-Novelle 2024 (beschlossene Version)

Neues Förderprogramm für selbstnutzende Hauseigentümer: Solarstrom für Elektroautos -> Die Fördermittel sind ausgeschöpft!

Ist es sinnvoll, jetzt noch eine Gasheizung einzubauen? 5 Risiken

CO2-Preis-Erhöhung ab 2024: Heizen mit Gas und Öl wird teurer

Update: KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit stehen wieder bereit

Update GEG: Ab wann gilt das Verbot von Öl- und Gasheizungen? (Update 06.07.2023)

Klimaschutz-Paket "Fit for 55"

Update: Zuschüsse für Barrierefreiheit kommen im 2. Quartal 2023

FAQ Steuererleichterungen für Photovoltaik-Anlagen

Ist eine Wärmepumpe auch etwas für mein Haus?
So prüfen Sie, ob Ihr Zuhause geeignet ist – oder was ihm noch fehlt.

BEG-Reform - das ist neu ab 2023

BEG-Reform
20221219_Factsheet_BEG_Reform_ab_2023.pd[...]
PDF-Dokument [991.3 KB]

Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's

Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas

BMWK veröffentlicht zweite Reformstufe der BEG

Newsletter dena vom 09.12.2022

Zinsänderung bei KfW-Förderung: Zinssenkung für Förderkredite

 

Seit dem 6.12.2022 gelten für einige Förderprogramme der KfW neue Zinskonditionen. Die KfW hat die Zinsen in einigen Programmen der Wohnwirtschaft gesenkt - das gilt unter anderem für BEG-Kredite, im Programm Altersgerecht Umbauen sowie im Wohneigentumsprogramm. Die Konditionen der KfW-Bank sind für Eigentümer:innen bei der Sanierung attraktiv. -> weiterlesen

News von der KfW 

(Quelle: KfW Newsletter vom 25.11.2022)

 

BEG WG/BEG NWG - Sanieren: Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2023:

Folgende wesentliche Anpassungen sind in den neuen Richtlinien zu erwarten:

  • Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert. Die Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird aufgehoben.
  • Die Mitförderung von Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung (PV, Stromspeicher) dienen, wird aufgehoben. Der Förderausschluss gilt auch für die Eigenstromversorgung. Vorbereitende Maßnahmen (statische Ertüchtigung, Kabelkanäle etc.) werden im Rahmen der Sanierung mitgefördert.
  • Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten gefördert.
  • Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil 65 % erreicht (bisher 55 %).
  • Der Bonus für Worst Performing Buildings wird von 5 % auf 10 % angehoben. Voraussichtlich Ende Februar wird die Anwendbarkeit auf die Sanierung zum EH/EG 70 in der EE-Klasse erweitert.
  • Serielle Sanierung-Bonus: Ende Februar wird ein Bonus von 15 %-Punkten für die serielle Sanierung zum EH 55 oder EH 40 eingeführt (kombinierbar mit EE- oder NH-Klasse und WPB-Bonus).

 

BEG WG/BEG NWG - Sanieren /Neubau: Anpassungen der Technischen Mindestanforderungen ab 01.01.2023

Die wesentlichen Anpassungen der Technischen Mindestanforderungen betreffen:

  • Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil von 65 % erreicht (bisher: 55 %).

  • In der EE-Klasse ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Dabei können zentrale, dezentrale und Mischformen aus zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen zur Anwendung kommen. Für EH/EG Denkmal sowie niedrig beheizte Zonen in Effizienzgebäuden gelten gesonderte Regelungen.

  • Das anzuwendende Ordnungsrecht wird auf die Novelle des Gebäudeenergiegesetz umgestellt (GEG 2023). Der Effizienzhaus-Nachweis ist nach GEG in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen. Der Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig.

  • Die Energie- und CO²-Einsparberechnung im Neubau beziehen sich auf das ab dem 01.01.2023 geltende GEG-Neubauniveau (zukünftig 55 % vom Referenzgebäude, bislang 75 % vom Referenzgebäude).

  • Mit Ausnahme des Effizienzhaus Denkmal müssen alle Effizienzhäuser und Effizienzgebäude Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d. h. eine Vorlauftemperatur von 55° C im Auslegungsfall und Betrieb nicht überschreiten.

  • Neu installierte Feuerungsanlagen für feste Biomasse dürfen einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ (Staub bei Nennlast) nicht überschreiten.

BEG 2023: Diese Änderungen sind bei der Förderung im Gespräch

->weiterlesen

EEG 2023: Photovoltaik lohnt sich jetzt noch mehr -> weiterlesen

News von der KfW (gültig ab 28. Juli 2022)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) wird die Bundes­förderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 anpassen:

  • Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 100 / Effizienz­gebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungs­fahrplan (iSFP-Bonus).
  • Die Kredit­förderung der Einzel­maßnahmen bei der KfW wird eingestellt. Die Zuschuss­förderung der Einzel­maßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
  • Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen wird gestrichen.
  • Bei Sanierung, Neubau und Kauf werden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse angepasst.
  • Wichtig für Privatpersonen und Unternehmen: Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können noch bis zum Ablauf des 27.07.2022 beantragt werden.

News von der BAFA (gültig ab 15. August 2022)

Zuschuss Einzelmaßnahmen -> Link

!!! Senkung der Fördersätze!!!

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