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Muster zur auflösenden/aufschiebenden Bedingung für die Förderung
Hinweise für die Antragsstellung zur Heizungsförderung: Seit dem 01.09.2024 ist der Antrag vor Beginn der Arbeiten vor Ort zu stellen
Reduzierung des Zuschusses für Sanierungsfahrpläne von 80 % auf 50 %
Informationsschreiben zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Finanzierung BEG Wohngebäude – Zuschuss
Heizungsförderung: Antragstellung für zweite Antragstellergruppe ab sofort möglich
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines bestehenden, selbstgenutzten Einfamilienhauses (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), eines bestehenden ungeteilten
Mehrfamilienhauses (mit mehr als einer Wohneinheit) oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden
Neuer Ergänzungskredit für Ihre Einzelmaßnahme
KfW Heizungsförderung: ab 27.02.2024 Antragsstellung möglich
Förderprodukt „Solarstrom für Elektroautos“ kann nicht fortgesetzt werden
Barrierereduzierung - Antragsstellung wieder möglich
Neue Infoblätter: Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien
neue Heizungsförderung 2024: Wann und wo kann ich den Antrag stellen?
Informationen zur akuellen Förderung von
Neue Förderübersicht für Heizung und Sanierung für 2024
Neue Richtlinen der BEG Förderung 2024
Eilmeldung: Die Förderung für die Einzelmaßnahmen (BEG) sind von der Haushaltssperre nicht betroffen!
Vergleichsrechner zur Förderung von Heizungsanlagen für 2024 (2.0)
KfW übernimmt 2024 komplette Heizungsförderung (Update 17.11.2023)
Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Eckpunkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2024
GEG-Novelle 2024 (beschlossene Version)
Neues Förderprogramm für selbstnutzende Hauseigentümer: Solarstrom für Elektroautos -> Die Fördermittel sind ausgeschöpft!
Ist es sinnvoll, jetzt noch eine Gasheizung einzubauen? 5 Risiken
CO2-Preis-Erhöhung ab 2024: Heizen mit Gas und Öl wird teurer
Update: KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit stehen wieder bereit
Update GEG: Ab wann gilt das Verbot von Öl- und Gasheizungen? (Update 06.07.2023)
Klimaschutz-Paket "Fit for 55"
Update: Zuschüsse für Barrierefreiheit kommen im 2. Quartal 2023
FAQ Steuererleichterungen für Photovoltaik-Anlagen
Ist eine Wärmepumpe auch etwas für mein Haus?
So prüfen Sie, ob Ihr Zuhause geeignet ist – oder was ihm noch fehlt.
BEG-Reform - das ist neu ab 2023
Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's
Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas
BMWK veröffentlicht zweite Reformstufe der BEG
Newsletter dena vom 09.12.2022
Zinsänderung bei KfW-Förderung: Zinssenkung für Förderkredite
Seit dem 6.12.2022 gelten für einige Förderprogramme der KfW neue Zinskonditionen. Die KfW hat die Zinsen in einigen Programmen der Wohnwirtschaft gesenkt - das gilt unter anderem für
BEG-Kredite, im Programm Altersgerecht Umbauen sowie im Wohneigentumsprogramm. Die Konditionen der KfW-Bank sind für Eigentümer:innen bei der Sanierung attraktiv. -> weiterlesen
(Quelle: KfW Newsletter vom 25.11.2022)
BEG WG/BEG NWG - Sanieren: Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2023:
Folgende wesentliche Anpassungen sind in den neuen Richtlinien zu erwarten:
- Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert. Die Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird aufgehoben.
- Die Mitförderung von Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung (PV, Stromspeicher) dienen, wird aufgehoben. Der Förderausschluss gilt auch für die Eigenstromversorgung. Vorbereitende
Maßnahmen (statische Ertüchtigung, Kabelkanäle etc.) werden im Rahmen der Sanierung mitgefördert.
- Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten gefördert.
- Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil 65 % erreicht (bisher 55 %).
- Der Bonus für Worst Performing Buildings wird von 5 % auf 10 % angehoben. Voraussichtlich Ende Februar wird die Anwendbarkeit auf die Sanierung zum EH/EG 70 in der EE-Klasse erweitert.
- Serielle Sanierung-Bonus: Ende Februar wird ein Bonus von 15 %-Punkten für die serielle Sanierung zum EH 55 oder EH 40 eingeführt (kombinierbar mit EE- oder NH-Klasse und WPB-Bonus).
BEG WG/BEG NWG - Sanieren /Neubau: Anpassungen der Technischen Mindestanforderungen ab 01.01.2023
Die wesentlichen Anpassungen der Technischen Mindestanforderungen betreffen:
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Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil von 65 % erreicht (bisher: 55 %).
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In der EE-Klasse ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Dabei können zentrale, dezentrale und Mischformen aus zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen zur
Anwendung kommen. Für EH/EG Denkmal sowie niedrig beheizte Zonen in Effizienzgebäuden gelten gesonderte Regelungen.
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Das anzuwendende Ordnungsrecht wird auf die Novelle des Gebäudeenergiegesetz umgestellt (GEG 2023). Der Effizienzhaus-Nachweis ist nach GEG in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen. Der Nachweis
für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig.
-
Die Energie- und CO²-Einsparberechnung im Neubau beziehen sich auf das ab dem 01.01.2023 geltende GEG-Neubauniveau (zukünftig 55 % vom Referenzgebäude, bislang 75 % vom Referenzgebäude).
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Mit Ausnahme des Effizienzhaus Denkmal müssen alle Effizienzhäuser und Effizienzgebäude Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d. h. eine Vorlauftemperatur von 55° C im Auslegungsfall und Betrieb
nicht überschreiten.
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Neu installierte Feuerungsanlagen für feste Biomasse dürfen einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ (Staub bei Nennlast) nicht überschreiten.
BEG 2023: Diese Änderungen sind bei der Förderung im Gespräch
EEG 2023: Photovoltaik lohnt sich jetzt noch mehr -> weiterlesen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 anpassen:
- Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 / Effizienzgebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus).
- Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen bei der KfW wird eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
- Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird gestrichen.
- Bei Sanierung, Neubau und Kauf werden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.
- Wichtig für Privatpersonen und Unternehmen: Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden
(461) und Nichtwohngebäuden
(463) können noch bis zum Ablauf des 27.07.2022 beantragt werden.
Zuschuss Einzelmaßnahmen -> Link
!!! Senkung der Fördersätze!!!