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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz. Es führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Es wurde als Art. 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze erlassen, welches das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht und weitere Gesetze ändert.

 

Das GEG dient der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD und der Energieeffizienz-Richtlinie EED. Nach Art. 9 der EPBD müssen neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand ab 2019 und alle neuen Gebäude ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden. Dazu war ein entsprechender Standard festzulegen. Ursprünglich sollte dieser in einer Verordnung nach § 2a Energieeinsparungsgesetz bestimmt werden. Die zuständigen Ministerien verständigten sich dann auf eine Vereinheitlichung der Regelungen über die energetischen Anforderungen an Gebäude. Ein erster Entwurf wurde 2017 nicht weiter verfolgt. Im November 2018 wurde ein überarbeiteter Entwurf veröffentlicht. Am 23. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett einen weiteren Entwurf beschlossen. Durch die Zusammenführung und Vereinheitlichung der bisherigen Regelungen soll deren Anwendung und Vollzug erleichtert werden. Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 seine Stellungnahme nach Art. 76 Abs. 2 GG zu diesem Entwurf abgegeben. Am 29. Januar 2020 wurde der Entwurf in 1. Lesung im Bundestag behandelt und am 18. Juni 2020 in veränderter Form beschlossen. Am 3. Juli 2020 billigte der Bundesrat das Gebäudeenergiegesetz. (Quelle: Wikipedia - stand 12.09.2022)

 

 

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