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Willkommen in unserem neuen Büro!
Wir sind im Mai 2019 umgezogen. Sie finden uns jetzt in der Nördlinger Str. 23 in der Dinkelsbühler Altstadt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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Neue Öffnungszeiten ab April 2022:
Dienstag bis Freitag
Termin nach Absprache
Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024 (Update 25.09.2023)
KfW übernimmt 2024 komplette Heizungsförderung
Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Eckpunkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2024
Ab 2024 wird es für den Heizungstausch folgende Investitionskostenzuschüsse geben:
- Eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen Antragstellergruppen offensteht;
- einen einkommensabhängigen Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr;
- sowie einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.
- Die Boni sind kumulierbar bis zu einem max. Fördersatz von 70%.
- Vermieterinnen und Vermieter werden ebenfalls die Grundförderung erhalten, die sie allerdings nicht über die Miete umlegen dürfen. Hierdurch wird der Anstieg der Mieten durch energetische
Sanierung gedämpft.
Neu erhältlich sein wird ein Kreditangebot - zinsvergünstigt für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr - für Heizungstausch und
Effizienzmaßnahmen. Einen detaillierten Überblick finden Sie hier. Bis zum Inkrafttreten der überarbeiteten Förderung gelten die unten folgenden, aktuellen Bedingungen.
Vergleichsrechner zur Förderung von Heizungsanlagen für 2024
GEG-Novelle 2024 (beschlossene Version)
Neues Förderprogramm für selbstnutzende Hauseigentümer: Solarstrom für Elektroautos -> Die Fördermittel sind ausgeschöpft!
Ist es sinnvoll, jetzt noch eine Gasheizung einzubauen? 5 Risiken
CO2-Preis-Erhöhung ab 2024: Heizen mit Gas und Öl wird teurer
Update: KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit stehen wieder bereit
Update GEG: Ab wann gilt das Verbot von Öl- und Gasheizungen? (Update 06.07.2023)
Klimaschutz-Paket "Fit for 55"
Update: Zuschüsse für Barrierefreiheit kommen im 2. Quartal 2023
FAQ Steuererleichterungen für Photovoltaik-Anlagen
Ist eine Wärmepumpe auch etwas für mein Haus?
So prüfen Sie, ob Ihr Zuhause geeignet ist – oder was ihm noch fehlt.
BEG-Reform - das ist neu ab 2023
Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's
Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas
BMWK veröffentlicht zweite Reformstufe der BEG
Newsletter dena vom 09.12.2022
Zinsänderung bei KfW-Förderung: Zinssenkung für Förderkredite
Seit dem 6.12.2022 gelten für einige Förderprogramme der KfW neue Zinskonditionen. Die KfW hat die Zinsen in einigen Programmen der Wohnwirtschaft gesenkt - das gilt unter anderem für
BEG-Kredite, im Programm Altersgerecht Umbauen sowie im Wohneigentumsprogramm. Die Konditionen der KfW-Bank sind für Eigentümer:innen bei der Sanierung attraktiv. -> weiterlesen
(Quelle: KfW Newsletter vom 25.11.2022)
BEG WG/BEG NWG - Sanieren: Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2023:
Folgende wesentliche Anpassungen sind in den neuen Richtlinien zu erwarten:
- Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert. Die Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird aufgehoben.
- Die Mitförderung von Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung (PV, Stromspeicher) dienen, wird aufgehoben. Der Förderausschluss gilt auch für die Eigenstromversorgung. Vorbereitende
Maßnahmen (statische Ertüchtigung, Kabelkanäle etc.) werden im Rahmen der Sanierung mitgefördert.
- Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten gefördert.
- Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil 65 % erreicht (bisher 55 %).
- Der Bonus für Worst Performing Buildings wird von 5 % auf 10 % angehoben. Voraussichtlich Ende Februar wird die Anwendbarkeit auf die Sanierung zum EH/EG 70 in der EE-Klasse erweitert.
- Serielle Sanierung-Bonus: Ende Februar wird ein Bonus von 15 %-Punkten für die serielle Sanierung zum EH 55 oder EH 40 eingeführt (kombinierbar mit EE- oder NH-Klasse und WPB-Bonus).
BEG WG/BEG NWG - Sanieren /Neubau: Anpassungen der Technischen Mindestanforderungen ab 01.01.2023
Die wesentlichen Anpassungen der Technischen Mindestanforderungen betreffen:
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Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil von 65 % erreicht (bisher: 55 %).
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In der EE-Klasse ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Dabei können zentrale, dezentrale und Mischformen aus zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen zur
Anwendung kommen. Für EH/EG Denkmal sowie niedrig beheizte Zonen in Effizienzgebäuden gelten gesonderte Regelungen.
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Das anzuwendende Ordnungsrecht wird auf die Novelle des Gebäudeenergiegesetz umgestellt (GEG 2023). Der Effizienzhaus-Nachweis ist nach GEG in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen. Der Nachweis
für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig.
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Die Energie- und CO²-Einsparberechnung im Neubau beziehen sich auf das ab dem 01.01.2023 geltende GEG-Neubauniveau (zukünftig 55 % vom Referenzgebäude, bislang 75 % vom Referenzgebäude).
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Mit Ausnahme des Effizienzhaus Denkmal müssen alle Effizienzhäuser und Effizienzgebäude Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d. h. eine Vorlauftemperatur von 55° C im Auslegungsfall und Betrieb
nicht überschreiten.
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Neu installierte Feuerungsanlagen für feste Biomasse dürfen einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ (Staub bei Nennlast) nicht überschreiten.
BEG 2023: Diese Änderungen sind bei der Förderung im Gespräch
EEG 2023: Photovoltaik lohnt sich jetzt noch mehr -> weiterlesen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 anpassen:
- Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 / Effizienzgebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus).
- Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen bei der KfW wird eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
- Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird gestrichen.
- Bei Sanierung, Neubau und Kauf werden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.
- Wichtig für Privatpersonen und Unternehmen: Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden
(461) und Nichtwohngebäuden
(463) können noch bis zum Ablauf des 27.07.2022 beantragt werden.
Zuschuss Einzelmaßnahmen -> Link
!!! Senkung der Fördersätze!!!